In einem Verfahren vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof (Az.:4 C 2000/21.N ) konnte unter Beteilung unserer Kanzlei am 21.01.2025 erwirkt werden, dass der Bebauungsplan “In den Kaisergärten“ in Babenhausen für unwirksam erklärt wurde.
Die Stadt Babenhausen habe hinsichtlich der Lärmbelastung für die Straßenanlieger außerhalb des Plangebiets ermittelt, dass bei einer Prognose für das Jahr…
