Hintergrund:
Betriebsvereinbarungen galten aus Sicht vieler Arbeitgeber lange Zeit als eine praktische Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Beschäftigtendaten, insbesondere wenn Unsicherheiten bestanden, ob diese bereits auf Grund einer gesetzlichen Erlaubnisnorm zulässig ist. Dieser Eindruck ist vor allem darauf zurückzuführen, dass der deutsche Gesetzgeber in § 26 Abs. 4 BDSG ausdrücklich festgelegt hat, dass solche Vereinbarungen…
