Scheidet ein Aufsichtsratsmitglied aus und steht kein persönliches Ersatzmitglied zur Verfügung, entsteht schnell Handlungsdruck. Denn der Aufsichtsrat muss ordnungsgemäß besetzt sein, um wirksam Beschlüsse fassen zu können. Eine vollständige Neuwahl – insbesondere auf Seiten der Arbeitnehmervertreter – ist in der Praxis oft zeitaufwendig, kostenintensiv und organisatorisch komplex.
Genau hier setzt die gerichtliche Ersatzbestellung nach…