Der Betriebsrat ist ein Kollegialorgan. Rechtlich verbindlich handelt daher grundsätzlich nicht der Betriebsratsvorsitzende oder einzelne Mitglieder allein, sondern das Gremium aufgrund eines ordnungsgemäß gefassten Beschlusses. Fehler bei der Beschlussfassung können deshalb erhebliche Folgen haben. Allerdings führt nicht jeder Fehler endgültig zur Unwirksamkeit – in vielen Fällen ist eine nachträgliche Heilung möglich. Entscheidend ist, welcher Fehler…