Die datenschutzrechtliche Einordnung von Aufsichtsratsmitgliedern ist bislang kaum geklärt – gewinnt aber in der Praxis zunehmend an Bedeutung. Spätestens dann, wenn Aufsichtsräte im Rahmen ihrer Tätigkeit Zugriff auf umfangreiche personenbezogene Daten erhalten, stellt sich die Frage: Handeln sie lediglich als Teil der verantwortlichen Stelle – oder sind sie selbst (mit-)verantwortlich im Sinne der DSGVO?
Der…