Gerade Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat stehen in der Praxis häufig vor besonderen Herausforderungen: Mehrfachmandate, enge terminliche Taktung, Sitzungen parallel zu betrieblichen Verpflichtungen oder kurzfristige Abwesenheiten. Umso wichtiger ist es, die eigenen Rechte zu kennen, wenn eine persönliche Teilnahme an einer Sitzung nicht möglich ist.
Die Stimmbotenschaft nach § 108 Abs. 3 AktG ist hier ein oft…
Die Berichtspflichten und - spiegelbildlich - die Informationsrechte des Aufsichtsrats haben elementare Bedeutung für die Überfachungsfunktion des Aufsichtsrats. Sie ermöglichen, dass Informationsgefälle zwischen Vorstand und Aufsichtsrat auszugleichen. Auch der BGH (Urt. v. 14.10.2025 - II ZR 78/24) hebt die grundlegende Bedeutung der Informationsversorgung des Aufsichtsrats heraus. Die Berichts- und Informationspflichten nach § 90 AktG entfallen…