Das neue digitale Vertragsrecht setzt künftig die Überlassung von Daten bei vermeintlich „kostenlosen“ Online-Diensten der Geldzahlung zumindest im Verbraucherschutzrecht gleich und eröffnet so dessen Anwendungsbereich. Damit setzt der deutsche Gesetzgeber die europäische Digitalen-Inhalte-Richtlinie (Nr. 2019/770) um. Viele Online-Dienste, wie zum Beispiel soziale Medien oder Streamingdienste können „umsonst“ oder „kostenlos“ genutzt werden. Dies ist in der…
