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Jota Rechtsgebiete Verwaltungsrecht

Notar

Ein Notar steht Ihnen als hochqualifizierter Volljurist mit Rat und Tat zur Seite: persönliche Beratung, individuelle Vertragsgestaltung und zügige Vertragsabwicklung gehören selbstverständlich dazu.

Wir legen viel Wert auf das persönliche Gespräch. Darin liegt ein besonderer Schwerpunkt der notariellen Tätigkeit: den Willen der Beteiligten zu ermitteln und rechtssicher zu dokumentieren.

Das Informationsangebot auf diesen Seiten kann und soll die individuelle, vertrauensvolle Beratung nicht ersetzen. Wir wollen Ihnen aber einen allgemeinen Überblick über die vielfältigen Tätigkeiten des Notars geben.

Weitergehende Antworten auf Fragen und auf Ihre Situation zugeschnittene Informationen und Beratung erhalten Sie bei Herrn Rechtsanwalt und Notar Stephan Lang. Nutzen Sie seine Kompetenz zu Ihrem Vorteil.

Der Notar ist als Träger eines öffentlichen Amtes auf dem gesamten Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege tätig. Durch seine betreuende und beratende Funktion hilft der Notar in vielfältiger Weise, Streit von vornherein zu vermeiden oder bereits entstandenen Streit im Wege einer einvernehmlichen Lösung beizulegen.

Aber auch dort, wo keine Einigung möglich ist, kann der Notar aufgrund seiner unabhängigen und unparteiischen Stellung sowie seiner Fachkunde als Schiedsrichter einen Streit entscheiden. Durch die Einschaltung eines Notars können meist langwierige und kostenträchtige Streitigkeiten vor Gericht vermieden werden.

Durch die Einschaltung des Notars als professionellem Berater im Rahmen eines Vertragsschlusses kommen Streitigkeiten unter den verschiedenen Beteiligten eines Vertrages oft gar nicht erst auf. Dies gilt sowohl für die Beratung durch den Notar, die Erstellung von Entwürfen, den eigentlichen Vertragsschluss (Beurkundung) als auch für die Abwicklung (Vollzug) eines Vertrages. In all diesen Phasen ist der Notar, anders als der Rechtsanwalt, den Interessen beider Parteien verpflichtet.

Aufgrund seiner gesetzlichen Stellung als unabhängiger und unparteiischer Betreuer der Beteiligten achtet der Notar auf einen gerechten Interessensausgleich aller Vertragsparteien. Die gesetzlichen Aufklärungs-, Prüfungs- und Belehrungspflichten sowie die vorgeschriebenen Förmlichkeiten nach dem Beurkundungsgesetz tragen dazu bei, dass offene Fragen und Probleme schon vorab und im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss geklärt werden. Die notarielle Urkunde wird klar, unzweifelhaft und ohne offene Punkte formuliert. Als öffentliche Urkunde erbringt sie den vollen Beweis des beurkundeten Vorgangs, als Vollstreckungstitel erspart sie den Gang zum Gericht.

Sowohl aufgrund seiner besonders qualifizierten Ausbildung als auch aufgrund des gesetzlich vorgeschriebenen Beurkundungszwangs verschiedener Vertragstypen erwirbt der Notar in vielen Bereichen ein fundiertes Spezialwissen, das für die sachgerechte Beratung unerlässlich ist. Die Wahrscheinlichkeit späterer Streitigkeiten ist daher bei notariellen Verträgen gering.

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