Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) geplant

Der Gesetzgeber plant derzeit eine Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG). In der geplanten Änderung des WEG soll zum einen der Verwalter einer Eigentümergemeinschaft in Zukunft mehr Kompetenzen erhalten zum anderen soll die Elektromobilität gefördert werden.
Nach der aktuellen Konzeption des WEG sorgt ein Verwalter dafür, dass alle laufend anfallenden Tätigkeiten (z.B. Zahlungsverkehr, Vertretung bei Rechtsstreitigkeiten, Instandhaltungsmaßnahmen) in einer Wohnungseigentümergemeinschaft erledigt werden und setzt die Beschlüsse der Wohnungseigentümer um.

Zukünftig soll der Verwalter auch ohne Beschlussfassung der Wohnungseigentümer seine eigene Zuständigkeit für Maßnahmen erklären können, wenn eine Beschlussfassung nicht geboten ist oder eine Maßnahme dringend ist. Diese Neuregelung birgt erhebliches Konfliktpotential in sich und wird aktuell kontrovers dsikutiert. Weiteres Ziel des Gesetzgebers ist es, die Verbreitung von Elektroautos durch Lademöglichkeiten in einer WEG zu erleichtern, ohne dass darüber Abstimmungen in einer Eigentümergemeinschaft erforderlich sein sollen. Jeder Eigentümer könnte zum Beispiel verlangen, dass zur Errichtung einer Ladestation auf seinem oder gemeinschaftlich nutzbarem Parkplatz ein Hauptanschluss für das Grundstück gelegt, Leitungen verlegt und Fundamente oder sonstige Anbringungsmöglichkeiten für eine Ladestation errichtet werden. Diesen Anspruch könnte er auch gerichtlich durchsetzen. Die Kosten für diese Maßnahmen trägt dann der jeweilige Eigentümer. Derzeit ist noch nicht absehbar, wann die Gesetzesänderungen in Kraft treten.