Kündigung wegen Beleidigung - LAG Rheinland-Pfalz - 8 Sa 361/10

 

Stichworte: Kündigung Arbeitsbefreiung

Beleidigungen gegenüber den Vorgesetzten sind immer wieder Gegenstand von außerordentlichen oder ordentlichen Kündigungen und anschließenden Kündigungsschutzverfahren.

Das LAG Rheinland-Pfalz hatte im Jahr 2011 (Urt. v. 04.05.2011 - 8 Sa 361/10) darüber zu entscheiden, ob eine ordentliche Kündigung auf Grund der Aussage "Sie haben hier nichts mehr zu sagen, Ihre Zeit ist abgelaufen." gegenüber dem Chef und Arbeitgeber sozial gerechtfertigt war.

Der Arbeitnehmer und Kläger  war seit 2003 bei dem beklagten Arbeitgeber beschäftigt. Ob die streitgegenständliche Aussage im Februar 2010 tatsächlich gefallen war, war zwischen den Parteien streitig, stand aber nach erfolgter Beweisaufnahme zur Überzeugung des Gerichts fest.

Das LAG Rheinland-Pfalz hielt die Kündigung für sozial gerechtfertigt. Das Gericht betont, dass grobe Beleidigungen eines Vorgesetzten, die nach Form und Inhalt eine erhebliche Ehrverletzung für den Betroffenen bedeuten, einen erheblichen Verstoß des Arbeitnehmers gegen seine Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis darstellen, die ggf. sogar eine außerordentliche fristlose Kündigung dem Grunde nach rechtfertigen könnten. Durch die Aussage "Sie haben hier nichts mehr zu sagen, Ihre Zeit ist abgelaufen." habe der Kläger seine Miss- bzw. Nichtachtung des Beklagten als Arbeitgeber zum Ausdruck gebracht. Der Arbeitgeber sei nicht verpflichtet, grobe und unsachliche Angriffe, die zur Untergrabung der Position des Vorgesetzten führen können, hinzunehmen. Auch eine vorherige Abmahnung sei auf Grund der Schwere der Pflichtverletzung entbehrlich gewesen, da der Arbeitnehmer von vorne herein nicht darauf habe vertrauen dürfen, der Arbeitgeber werde sein Verhalten billigen.

Rechtsanwalt Dr. Christian Velten, Arbeitsrecht - Gießen
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